Bewirtschaftung Niederschlagswasser

„In dieser Broschüre erfahren Sie, wie Sie Niederschlagswasser nachhaltig auf Ihrem Grundstück nutzen und bewirtschaften können. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Reduzierung der Flächenversiegelung, zur Förderung der Versickerung und Verdunstung sowie zur Nutzung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück. Erhalten Sie wertvolle Tipps und erfahren Sie mehr über bewährte Methoden, um Niederschlagswasser umweltgerecht zu managen und Ihre Kosten zu senken, indem Sie etwa auf Abwassergebühren für die Entwässerung verzichten können. Erfahren Sie, wie Ihre Maßnahmen zu einem gesünderen Wasserhaushalt beitragen und gleichzeitig die Klimaresilienz Ihrer Region stärken.“

Was ist der Unterschied zwischen Regen und Niederschlag?

Niederschlag ist ein Oberbegriff für jegliche Form von Wasser, das aus der Atmosphäre auf die Erde fällt. Damit umfasst der Begriff Niederschlag sowohl flüssige Aggregatzustände des Wassers wie Regen oder Nebel, als auch feste Aggregatzustände wie Schnee oder Hagel.

Wieso sollten wir uns über Niederschlag Gedanken machen?

Niederschlag ist entscheidend für das Funktionieren der ökologischen Systeme, sowie der Wasserversorgung und hat direkte Auswirkungen auf die menschliche Gesellschaft. Der Klimawandel verschiebt die bekannten Niederschlagsmuster und es kommt vermehrt zu extremen Wetterereignissen wie Dürren oder Starkregen. Eine nachhaltige Wassernutzung gewinnt daher zunehmend an Bedeutung.

Was ist eine naturnahe Bewirtschaftung von Niederschlagswasser?

Unter einer „naturnahen“ Regenwasserbewirtschaftung ist die Nachahmung verschiedener natürlicher Prozesse zu verstehen. Ziel dabei ist es, den Niederschlagswasserabfluss vom Grundstück, nach Möglichkeit, zu verhindern oder zu verringern. Die naturnahe Nutzung kann dabei verschiedene Bausteine zur Rückhaltung (z.B. Retentionsdächer und -flächen, Zisternen), Nutzung (z.B. Gartenbewässerung), Versickerung & Verdunstung (Errichtung von Versickerungsanlagen, Anlegen offener Wasserflächen), sowie Verhinderung (Entsiegelung von befestigten Flächen) enthalten.

Welche Vorteile habe ich durch die Bewirtschaftung von Niederschlagswasser?
  • Ausgeglichener Grundwasserhaushalt
  • Verbessertes Mikroklima
  • Kreative Gestaltungmöglichkeiten der Grünflächen
  • Einsparung von Trinkwasser
  • Reduzierung der Niederschlagswassergebühren
Wie plane ich eine Versickerungsanlage?

Ob die grundsätzliche Möglichkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück gegeben ist, hängt maßgeblich von der Versickerungsfähigkeit des Bodens ab. Bestimmt wird dieser „Durchlässigkeitsbeiwert“ mittels speziellen Labor- oder Feldmethoden. In der Regel erfolgt bei Neubauprojekten die Bestimmung des Durchlässigkeitsbeiwertes im Rahmen eines Fachgutachtens (z.B. Baugrundgutachten). Auf Grundlage des Fachgutachten kann Ihnen dann ein/e Fachplaner/in eine geeignete Versickerungsanlage dimensionieren. Aufgrund der verbesserten Reinigungswirkung ist horizontalen Versickerungsanlagen mit Oberbodenpassage (z.B. Muldenversickerung) Vorzug zu geben.

Was ist eine wasserrechtliche Erlaubnis und wann benötige ich diese?
  • Wasserrechtliche Erlaubnisse (kurz: „Wasserrecht“) räumen den Erlaubnistragenden Rechte zur Nutzung (z.B. Einleitung oder Entnahme) an Gewässerkörpern (z.B. Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer) ein. Solch ein „Wasserrecht“ wird auf Antrag durch die Unteren Wasserbehörden erteilt. Die Erteilung kann dabei mit Auflagen verbunden oder zeitlich befristet sein.
  • Für folgende Fälle (z.B. für die Ausstellung des Nachweises zur gesicherten Erschließung oder zur Genehmigung einer Grundstücksentwässerungsanlage) fordert der ZV WALL den Nachweis einer ausgestellten wasserrechtlichen Erlaubnis:
    1. Vollbiologisch gereinigtes Schmutzwasser (Überlauf aus einer biologischen Kleinkläranlage), welches versickert oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet werden soll
    2. Niederschlagswasser, welches auf gewerblich genutzten Grundstücken anfällt oder aus anderen Gründen nicht unter die Bedingungen der Erlaubnisfreiheits-Verordnung fällt
  • Weiterhin kann der ZV WALL für folgende Fälle die Vorlage einer wasserrechtlichen Genehmigung verlangen:
    1. Errichtung und Betrieb einer Regenwasserrückhalteanlage
    2. Errichtung und Betrieb einer Einleitstelle an einem Oberflächengewässer
    3. Indirekteinleitung (z.B. Einleitung mineralölhaltiger oder anderweitig industriell veränderter Abwässer)
  • Über die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Genehmigung entscheidet immer die zuständige Behörde
Brauche ich einen Überflutungsnachweis für mein Grundstück?

Ein Überflutungsnachweis prüft, ob stärkere Regenereignisse mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit (Jährlichkeit) ab 30 Jahre schadlos auf dem Grundstück zurückgehalten werden können. Die DIN 1986-100 legt dabei fest, dass für Grundstücke mit mehr als 800 m² abflusswirksamer Fläche ein Nachweis einer „Sicherheit gegen Überflutung bzw. einer kontrollierten schadlosen Überflutung“ geführt werden muss. Für Grundstücke mit einer kleineren abflusswirksamen Fläche, wird die Durchführung eines Überflutungsnachweises empfohlen.

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Die Leipziger Wasserwerke haben zusammen mit der Stadt Leipzig und dem ZV WALL als Aufgabenträger für die Abwasserbeseitigung einen Leitfaden für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer herausgegeben. Die Broschüre zur „Bewirtschaftung von Niederschlagswasser“ können Sie hier

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zur Broschüre

Starkregengefahrenkarte