Aufgaben
Im Dezember 1991 schlossen sich 49 Städte, darunter die Stadt Leipzig, und Gemeinden des Leipziger Umlandes zum Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land zusammen. Dieser hat für und anstelle seiner Mitglieder die öffentliche Wasserversorgung gemäß § 43 SächsWG und Abwasserbeseitigung gemäß § 50 SächsWG wahrzunehmen.
Sämtliche Rechte und Pflichten der Verbandsmitglieder zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung und die damit verbundenen Befugnisse und Verpflichtungen gegenüber Anschlussnehmern und Dritten gingen in vollem Umfang an den Zweckverband über.
Im Jahre 1993 haben die Stadt Leipzig und der ZV WALL zum Wohle der Bürger des Leipziger Umlandes als auch der Stadt Leipzig gemeinsam die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH gegründet. Mit dieser Gesellschaft wurde 1994 ein Betreibervertrag abgeschlossen. Danach sind die Leipziger Wasserwerke für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unserer Bürger sowie für die Wartung, Erneuerung und Erweiterung der öffentlichen Anlagen auf eigene Rechnung verantwortlich. Dafür erhebt die Gesellschaft Entgelte und Baukostenzuschüsse.
Im Dezember 2000 erfolgte durch die nach der sächsischen Gemeindegebietsreform verbliebenen 13 Städte und Gemeinden in den Landkreisen Delitzsch, Muldental und Leipziger Land sowie Ortsteilen der Stadt Leipzig eine Sicherheitsneugründung des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Leipzig-Land.